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   BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 11.93   

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https://dejure.org/1994,3823
BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 11.93 (https://dejure.org/1994,3823)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 6 C 11.93 (https://dejure.org/1994,3823)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 6 C 11.93 (https://dejure.org/1994,3823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch für Fahrtkosten aus dem Schulbesuch an einem humanistischen Gymnasium anstelle einer näherliegenden Schule mit Orientierungsstufe - Recht der Eltern auf freie Schulwahl - Begriff des Bildungsweges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1 ,; NSchG § 94

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Verletzung von Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz durch Gerichtsentscheidung über Regelung der Schülerbeförderungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1995, 430
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 11.93
    Das Berufungsgericht hat im ersten Teil seiner Urteilsgründe, in dem es einen Anspruch des Klägers auf Schülerbeförderung oder Erstattung seiner Aufwendungen verneint hat, dadurch Bundesrecht, Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 GG, verletzt, daß es sich von der hier zu beachtenden gesetzlichen Regelung des § 94 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 21. Juli 1980, GVBl S. 261 (NSchG) so weit entfernt hat, daß die Begründung der Entscheidung den Zusammenhang mit dieser Norm nicht mehr hinreichend erkennen läßt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 87, 273, 278/279 m.w.H.; zu Art. 20 Abs. 3 GG: BVerfGE 69, 315, 371/372).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 11.93
    Das Berufungsgericht hat im ersten Teil seiner Urteilsgründe, in dem es einen Anspruch des Klägers auf Schülerbeförderung oder Erstattung seiner Aufwendungen verneint hat, dadurch Bundesrecht, Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 GG, verletzt, daß es sich von der hier zu beachtenden gesetzlichen Regelung des § 94 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 21. Juli 1980, GVBl S. 261 (NSchG) so weit entfernt hat, daß die Begründung der Entscheidung den Zusammenhang mit dieser Norm nicht mehr hinreichend erkennen läßt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 87, 273, 278/279 m.w.H.; zu Art. 20 Abs. 3 GG: BVerfGE 69, 315, 371/372).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 11.93
    Zwar würden nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts Beträge in der Größenordnung von monatlich 170 bis 190 DM als zu zahlendes Schulgeld das für Privatschulen maßgebliche Sonderungsverbot des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG tangieren (Beschluß vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88 und 1 BvR 712/88 - S. 18 des Umdrucks).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 100/90

    Schülerbeförderungskosten; Schülertransportkosten; Ausbildung; Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 11.93
    Statt dessen hat es auf der Grundlage seiner abstrakt-vergleichenden Überlegungen darauf abgestellt, daß der Besuch der Orientierungsstufe und der Besuch der Schuljahrgänge 5 und 6 des privaten Gymnasiums im Rahmen der Beförderungs- und Erstattungspflicht als "gleichwertig" anzusehen seien (wie aus der Verweisung auf das Urteil vom 17. Juli 1991 - 13 L 100-103/90 - folgt).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12

    Bedeutung des Latinums für die Frage der Verfolgung eines eigenständigen

    Zum Begriff des Bildungsganges hat der Senat im Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336; zur Vorgeschichte auch BVerwG, Urteile v. 14.9.1994 - 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430 sowie Ladeur, RdJB 1995, 335) ausgeführt:.

    Deshalb hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430; vgl. ferner VG Meiningen, Urt. v. 19.6.1996 - 8 K 266/96.Me -, juris) darauf hingewiesen, diese Besonderheit könne vor dem Hintergrund des Art. 12 GG Bedeutung erlangen.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen bereits angesprochenen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430) auch Art. 6 Abs. 2 GG angesprochen.

    Wie in anderem Zusammenhang bereits angesprochen, besteht danach innerhalb des gesamten Bildungsangebots und im Rahmen des Bildungswegs (§ 60 NSchG) ein Wahlrecht in Bezug auf Schulform und Bildungsgang, dessen Bedeutung auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430) hervorgehoben hat.

  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 B 198.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Befreiung von der

    Eine Divergenz wird auch nicht mit dem Vorbringen dargelegt, das Berufungsgericht habe im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 1994 - BVerwG 6 C 11.93 - (DVBl 1995, 430) den Rechtssatz aufgestellt, "wonach die Ermächtigungsgrundlage statt aufgrund des geäußerten parlamentarischen Willens erst durch einen eigenen Akt der Rechtsfindung bestimmt werden kann".
  • BSG, 07.10.2014 - B 5 R 66/14 B
    Insbesondere ist nicht vorgetragen, dass die Entscheidung des LSG mangels einer erforderlichen Begründung nicht nachvollziehbar sei (vgl BVerfGE 71, 122, 135 f [BVerfG 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83]) oder dass sich die Entscheidung soweit von dem zugrunde liegenden Gesetz entferne, dass die Begründung den Zusammenhang mit diesem nicht mehr erkennen lasse (vgl BVerwG, Urteil vom 14.9.1994 - 6 C 11/93 - DVBl 1995, 430, 432).
  • BSG, 15.07.2014 - B 5 RS 46/13 B
    Insbesondere ist nicht vorgetragen, dass die Entscheidung des LSG mangels einer erforderlichen Begründung nicht nachvollziehbar sei (vgl BVerfGE 71, 122, 135 f) oder dass sich die Entscheidung soweit von dem zugrunde liegenden Gesetz entferne, dass die Begründung den Zusammenhang mit diesem nicht mehr erkennen lasse (vgl BVerwG, Urteil vom 14.9.1994 - 6 C 11/93 - DVBl 1995, 430, 432).
  • BVerwG, 28.01.1998 - 8 B 222.97

    Revisibilität der Frage nach der Verletzung des Rechtsstaatsprinzips bei der

    Die Möglichkeit und die Voraussetzungen einer Verletzung von Art. 20 Abs. 3 GG durch eine vom zugrunde gelegten Gesetz weit entfernte Anwendung des irrevisiblen Landesrechts hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise im Urteil vom 14. September 1994 - BVerwG 6 C 11.93 - (DVBl 1995, 430 [BVerwG 14.09.1994 - 6 C 11/93]) im einzelnen dargelegt.
  • BVerwG, 23.04.1993 - 6 B 71.92

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer landesgesetzlich generell vorgesehenen

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren (BVerwG 6 C 11.93) fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Meiningen, 13.04.2000 - 1 K 872/99

    Tragung der Schülerbeförderungskosten (Waldorfschule); Begriff des Bildungsgangs

    Im Allgemeinen wird unter Bildungsgang eine besondere (fachliche, methodische, didaktische oder pädagogische) Schwerpunktbildung innerhalb des schulischen Angebots an Schularten und Schulformen verstanden, die sich auch in der besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirken kann (VG Meiningen, Beschluss vom 20.12.1995, 8 E 822/95.Me, LKV 1996, 427 f., VG Meiningen, Urteil vom 19.06.1996, 8 K 266/96.ME, ThürVG Rspr. 1997, 150 ff.; VG Gera, Urteil vom 10.06.1996, 2 K 944/95.Ge; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.08.1998, A 2 S 875/97, VwRR MO 1998, 309 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.1983, 13 A 56/83, NVwZ 1984, 812 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.12.1995, 13 L 7880/94, NVwZ-RR 1996, 656 ff., OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.12.1995, 13 L 2013/93, NVwZ-RR 1996, 661; BVerwG, Urteil vom 14.09.1994, 6 C 11.93).
  • VG Meiningen, 19.07.1996 - 8 K 266/96

    Schülerbeförderung; Hochschulrecht; Kosten der Schülerbeförderung; Begriff des

    Diese Auslegung wird nach Auffassung der Kammer auch durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt [vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.1994, 6 C 11.93, S. 12, 13 (abgedruckt in DVBl. 1995, 430)].
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